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Gesetzgebung

Mexiko – Ministerium prüft mexikanisches Vorgehen

By - 14. August 2013

Der Innenminister (SEGOB) hat angekündigt, dass er eng mit einem speziellen Untersuchungsausschuss zusammenarbeiten wird, um mögliche Änderungen der mexikanischen Glücksspielgesetze zu analysieren. 

Innenminister Miguel Angel Osorio Chong hat zugestimmt, das Komitee zu unterstützen und eng mit ihm zusammenzuarbeiten, um die in Mexiko illegal betriebenen Casinos zu untersuchen und bei der Entwicklung eines neuen Glücksspielgesetzes zu helfen.

Der Minister bezeichnete Mexikos Glücksspielgesetze als „veraltet und nicht durchsetzbar“ und traf zusammen mit anderen Mitgliedern des Ministeriums mit dem Sonderausschuss zusammen, der mit der Untersuchung der früheren Beteiligung der Bundesregierung an der Erteilung von Lizenzen beauftragt ist. Der Ausschuss trat erstmals im April zusammen und wurde damit beauftragt, zu untersuchen, wie Glücksspiellizenzen in der Vergangenheit vergeben wurden, und Änderungen an Mexikos Glücksspielgesetzen zu empfehlen. Bisher hat das aus elf Abgeordneten bestehende parteiübergreifende Komitee gehört, dass es in Mexiko bis zu 11 illegal betriebene Spielautomaten und hundert illegale Casinos geben könnte.

Während des Treffens stimmte der Minister einer engen Abstimmung mit dem Ausschuss zu, um eine umfassende Untersuchung der bisherigen Glücksspielgenehmigungen durchzuführen. Er stimmte auch zu, dass eine Überprüfung der mexikanischen Glücksspielgesetze, die bis ins Jahr 1947 zurückreichen, sowohl dringend als auch notwendig sei, da „sie nicht die geeigneten Vorschriften für eine Aktivität enthalten, die weitaus vielfältiger ist als vor über 60 Jahren.“

Der Vorsitzende des Ausschusses, Ricardo Mejia Berdeja, bezeichnete das Treffen als „positiv“ und bestätigte, dass „Vertreter der Legislative und der Exekutive der Föderation vereinbart haben, gemeinsam an der Förderung eines neuen Bundesgesetzes über Glücksspiele zu arbeiten, das die Leistung dieser Bereiche besser regeln würde.“ Einrichtungen in unserem Land.“

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