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Interaktiv

Malta – Neuer Gesetzentwurf zum Schutz der iGaming-Betreiber der Insel vor EU-Ansprüchen

By - 19 Mai 2023

Ein im maltesischen Parlament eingebrachter Gesetzentwurf dürfte Schockwellen in der Glücksspielbranche auslösen. Anwälte aus Österreich und Deutschland haben erklärt, dass die Änderung des maltesischen Glücksspielgesetzes – Gesetzentwurf 55, der am 24. April in erster Lesung stattfandth – „Untergräbt eklatant die europäische Rechtsstaatlichkeit, indem es die Grundrechte von EU-Bürgern und Einwohnern blockiert“.

Der maltesische Minister Silvio Schembri hat eine Änderung des Glücksspielgesetzes des Landes vorgeschlagen, die es den maltesischen Gerichten ermöglichen würde, die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile, einschließlich Entscheidungen im Zusammenhang mit Online-Glücksspielen, zu verweigern. Die vorgeschlagene Änderung ist eine Reaktion auf rechtliche Schritte Österreichs und Deutschlands gegen maltesische Glücksspielunternehmen, die ihren Bürgern illegal Online-Glücksspieldienste angeboten haben.

Nach österreichischem Recht darf in Österreich nur die Casinos Austria-Tochtergesellschaft „win2day“ Glücksspiele im Internet anbieten. Dennoch ignorieren einige in Malta ansässige Unternehmen dies und bieten ihre Spiele online an. Derzeit liegt die Zahl der Fälle in Österreich bei etwa 3,500, wobei mehr als 350 Millionen Euro als Gewinne zugesprochen wurden. Allerdings erstrecken sich die Fälle über 30 Jahre und es wird geschätzt, dass über 900 Millionen Euro an „kriminelle“ Organisationen verloren gegangen sind, die aus österreichischen Spielern Kapital gezogen haben. Gesetzentwurf 55 würde dazu führen, dass Tausende österreichische Staatsbürger diese Verluste nicht mehr geltend machen könnten.

Das maltesische Argument basiert auf dem freien Waren- und Dienstleistungsverkehr der EU. In ihrem Fall geht es darum, dass ihre Unternehmen aufgrund der Tatsache, dass sie alle über eine Lizenz in Malta verfügen, das Recht haben, Dienstleistungen auf jedem Markt der EU anzubieten. Tatsächlich erlaubt die EU ihren Mitgliedsstaaten, individuelle länderspezifische Gesetze in Bezug auf Glücksspielvorschriften zu entwickeln, um Staatsangehörige vor Handlungen zu schützen, die nach ihren eigenen Gesetzen als kriminell gelten.

Sollte der neue Gesetzentwurf jedoch verabschiedet werden, würde die Änderung den maltesischen Gerichten die Befugnis einräumen, ausländische Urteile abzulehnen, die als Verstoß gegen maltesisches Recht gelten. Dadurch könnten maltesische Glücksspielunternehmen die Rückzahlung an die Kläger in den gegen sie erhobenen Sammelklagen vermeiden. Mit diesem Schritt sollen die Interessen der maltesischen Online-Glücksspielbranche gewahrt werden, die seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaft des Landes leistet.

Darüber hinaus könnte die Änderung zur Entstehung einer Gesetzeslücke führen, die es maltesischen Glücksspielunternehmen ermöglichen könnte, Bürgern anderer EU-Mitgliedstaaten weiterhin Online-Glücksspieldienste anzubieten und damit gegen lokale Gesetze zu verstoßen. Dies könnte zu weiteren rechtlichen Herausforderungen führen und die Spannungen zwischen Malta und anderen EU-Mitgliedstaaten verstärken.

Rechtsanwälte aus Österreich und Deutschland haben in einem Brief an die EU-Kommission argumentiert, dass die vorgeschlagene Änderung eine völlige Missachtung der Brüssel-I-Neufassungsverordnung der Europäischen Union (EU) darstellt, die die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile innerhalb der EU regelt. In ihrem Brief fordert sie die EU-Kommission auf, die in der Europäischen Union verankerte Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten, und bittet sie um sofortiges und dringendes Eingreifen, um zu verhindern, dass die maltesische Regierung dieses Gesetz beschleunigt durchsetzt.

Der Gesetzentwurf steht kurz vor der zweiten Lesung und auf den Brief an die EU-Kommission ist noch keine Antwort eingegangen. Dieses Problem muss noch gelöst werden, wird aber weitreichende Folgen für alle Beteiligten haben, wenn keine Einigung erzielt werden kann.

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