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Gesetzgebung

Belgien – EU leitet Verfahren gegen sechs Online-Gerichtsbarkeiten ein

By - 26. November 2013

Die Europäische Kommission hat ein offizielles Vertragsverletzungsverfahren gegen die Internet-Glücksspielgesetze von sechs Mitgliedstaaten eingeleitet und Schweden zwei Verwarnungen wegen Verstößen gegen EU-Recht ausgesprochen.

Ähnliche Entscheidungen gegen andere Mitgliedstaaten werden voraussichtlich folgen.

Die Kommission kontaktierte Beamte in Belgien, Zypern, der Tschechischen Republik, Litauen, Polen und Rumänien im Hinblick auf deren Online-Glücksspielgesetze. Schweden, gegen das bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurde, erhielt zwei sogenannte „begründete Stellungnahmen“, bei denen es sich im Wesentlichen um formelle Aufforderungen handelt, seine Online-Glücksspielgesetze mit den EU-Rechtsvorschriften in Einklang zu bringen. Der nächste Schritt ist die Klage beim Gerichtshof. Schweden hat eine Frist von zwei Monaten, um der Kommission zu antworten.

Während die Kommission die Ermittlungen gegen Frankreich, Deutschland und Griechenland abgeschlossen hat und mit der Fortsetzung dieser Länder zufrieden ist, werden Ungarn und die Niederlande noch geprüft.

Maarten Haijer, Generalsekretär der EGBA, sagte: „Die heutige Entscheidung der Kommission ist von großer Bedeutung, da sie für mehr rechtliche Klarheit auf dem Online-Glücksspielmarkt in der EU sorgen wird.“ Wir loben Kommissar Barnier und seine Dienste für ihre Beharrlichkeit und ihr Engagement, um sicherzustellen, dass die Glücksspielregulierung ordnungsgemäß funktioniert. Die EGBA fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, diese Gelegenheit zu nutzen, um wirksame, kommerziell tragfähige Glücksspielgesetze einzuführen, die den Anforderungen des EuGH Rechnung tragen und die Notwendigkeit eines Rechtsstreits vor dem Gerichtshof vermeiden. Es ist durchaus möglich, Ziele von öffentlichem Interesse konsequent und systematisch zu erreichen, ohne unnötig restriktiv zu sein und im Einklang mit dem EU-Recht. EGBA setzt sich voll und ganz dafür ein, öffentliche politische Ziele wie ein hohes Maß an Verbraucherschutz zu erreichen. Tatsächlich werden alle EGBA-Mitglieder obligatorisch auf ihre Einhaltung der CEN-Vereinbarung über verantwortungsvolle Fernglücksspielmaßnahmen geprüft.“

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