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SPORTWETTEN

Australien – Tabcorp wird angeklagt, einem Minderjährigen das Spielen in Victoria gestattet zu haben

By - 9 Mai 2023

Die Victorian Gambling and Casino Control Commission (VGCCC) hat Tabcorp und das Preston Hotel angeklagt, einem Minderjährigen das Spielen erlaubt zu haben, während die Ermittlungen zu anderen Veranstaltungsorten fortgesetzt werden.

Es wird behauptet, dass das Personal des Veranstaltungsortes einem 16-Jährigen im Mai und September 2022 sechs Mal Zugang zu elektronischen Wettterminals gewährt hat, um Wetten im Preston Hotel zu platzieren und zu spielen.

Das VGCCC leitete seine Untersuchung ein, nachdem eine Beschwerde darüber eingegangen war, dass dem Minderjährigen das Glücksspiel gestattet wurde.

Gegen das Preston Hotel werden 15 Anklagen erhoben, davon jeweils sechs Anklagepunkte, weil Minderjährigen das Spielen gestattet wurde und die elektronischen Wettterminals nicht angemessen überwacht wurden, sowie drei Anklagepunkte, weil Minderjährigen der Zutritt zu einem Bereich mit Spielautomaten gestattet wurde. Diese Vorwürfe könnten eine Höchststrafe von 1,200 Strafeinheiten nach sich ziehen, was 221,904 US-Dollar entspricht.

Als Inhaber der landesweiten Wett- und Wettlizenz müssen sich Tabcorp acht Anklagen stellen, wobei in vier Anklagepunkten Minderjährige zum Spielen zugelassen wurden und ein Glücksspielautomat nicht angemessen beaufsichtigt wurde. Die Anklage könnte eine Höchststrafe von 560 Strafeinheiten nach sich ziehen, was 103,505 US-Dollar entspricht.

Derzeit laufen Untersuchungen zu weiteren Veranstaltungsorten und können zu weiteren Gebühren führen.

„Es ist zutiefst besorgniserregend, dass ein Minderjähriger mehrmals Zugang zu Wettterminals hatte und spielen konnte“, sagte Glorija Kuzman, Glücksspieldirektorin des VGCCC. „Alle Glücksspielbetreiber – einschließlich der Veranstaltungsorte und der Inhaber der landesweiten Wett- und Wettlizenz – haben die unwiderlegbare gesetzliche Verpflichtung, alles zu tun, was sie können, um Kinder vom Glücksspiel abzuhalten.“

„Einer der schwerwiegendsten Schäden ist das Glücksspiel für Minderjährige. Alle Spielstätten müssen sicherstellen, dass sie keine Wetten von Minderjährigen annehmen und jeden, von dem sie vermuten, dass er minderjährig ist, um einen Ausweis bitten.

„Obwohl elektronische Wettterminals legale Glücksspielprodukte sind, sollten sie für Minderjährige nicht leicht zugänglich und nutzbar sein. Veranstaltungsortbetreiber und Tabcorp sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sie jederzeit angemessen beaufsichtigt werden.“

Wenn Sie befürchten, dass einem Minderjährigen das Spielen gestattet wurde oder gestattet wird, wenden Sie sich bitte an das VGCCC unter 1300 599 759.

Da die VGCCC-Untersuchung noch andauert und diese Anklagepunkte nun vor Gericht anhängig sind, erfolgt keine weitere Stellungnahme.

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