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Gesetzgebung

Niederlande – KSA weist die niederländische Staatslotterie an, keine Fußballer mehr in der Werbung zu verwenden

By - 2. Juli 2021

Vor Beginn der Fußball-Europameisterschaft hat die Glücksspielbehörde (Ksa) die staatliche Lotterie mit einer Unterlassungsverfügung angewiesen, die Werbung mit professionellen Fußballspielern einzustellen.

KSA erklärte: „Die Glücksspielverordnung verbietet Anbietern von Glücksspielen, aktive Profisportler und -teams in der Werbung für Glücksspiele einzusetzen.“ Diese Vorbilder sind bei Minderjährigen und jungen Erwachsenen beliebt. Sponsoring von Profisportlern und -mannschaften, beispielsweise in Form von Trikotwerbung, ist erlaubt.“

„Ein Ziel der Glücksspielpolitik besteht darin, zu verhindern, dass gefährdete Gruppen, darunter auch junge Menschen, mit Glücksspielen in Berührung kommen. Junge Menschen sind besonders anfällig für die Entwicklung einer Sucht, einschließlich einer Spielsucht. Dies kann in jungen Jahren, aber auch später im Leben zu Problemen führen. Aus diesem Grund sollten keine anderen Vorbilder als Profisportler eingesetzt werden, wenn diese eine erhebliche Reichweite bei jungen Menschen haben oder selbst jünger als 25 Jahre sind.“

Weiter heißt es: „Im Vorfeld der Fußball-Europameisterschaft wurde die Werbung mit den Profisportlern auf verschiedenen Kanälen in unterschiedlicher Form ausgestrahlt. Die Staatslotterie passte die Werbung nach Erlass der strafbewehrten Anordnung an, so dass die Fußballspieler nicht mehr in der Werbung zu sehen waren. Aufgrund gesetzlicher Fristen kann das KSA die Entscheidung erst jetzt veröffentlichen.“

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