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Gesetzgebung

Niederlande – KSA fordert niederländische Betreiber auf, ihre Anbindung an das Zentralregister für den Ausschluss von Glücksspielen zu testen

By - 14. Dezember 2020

Die niederländische Glücksspielbehörde (Kansspelautoriteit Ksa) hat die Online-Umgebung geöffnet, in der Glücksspielanbieter ihre Anbindung an das Zentralregister für Glücksspielausschlüsse (Cruks) testen können.

Alle Spielcasinos und Spielhallen in den Niederlanden, die ihre Lizenz zum Anbieten von Glücksspielen behalten möchten, müssen sich mit Cruks verbinden, ebenso wie Online-Glücksspielanbieter, die auf dem niederländischen Markt tätig werden möchten.

Im November fand ein erster Test mit einer begrenzten Anzahl von Anbietern statt. Die Testumgebung wird ab sofort allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Anmelden können sich Anbieter von landbasierten (physischen) und Online-Glücksspielen. Dies gilt auch für deren (mögliche) Lieferanten.

Cruks geht auf den Remote Gambling Act zurück. Von Anbietern riskanter Glücksspiele (landbasiert und online) wird erwartet, dass sie ab dem 1. September 2021 prüfen, ob ein Spieler registriert ist, bevor ein Spieler mit dem Spielen beginnen möchte. Wenn ja, sollte dem Spieler der Zugriff auf die Spielauswahl verweigert werden.

Spielcasinos und Automatenspielhallen benötigen eine Software, die es ihnen ermöglicht, beim Eintritt eines Spielers das Zentralregister abzufragen. Die Software kann über Scanner, mobile Scan-Apps und Zutrittskontrollsysteme funktionieren. Es gibt Anbieter, die ein solches System installieren und mit der Registry verknüpfen können.

Die Glücksspielbehörde rät Anbietern, die Prüfung in Cruks mit der bald ebenfalls verpflichtenden Altersprüfung zu kombinieren.

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