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Gesetzgebung

Niederlande – Niederländischer Online-Markt wird im Januar 2021 eröffnet

By - 6. Juni 2019

Die niederländische Glücksspielbehörde Kansspelautoriteit strebt das Inkrafttreten ihres Fernglücksspielgesetzes am 1. Juli 2020 an. Sie sagte, dass Genehmigungsanträge ab diesem Datum bearbeitet werden könnten und der Markt für Online-Spiele voraussichtlich ab dem 1. Januar 2021 eröffnet werde.

René Jansen, Vorsitzender der KSA, gab dies während der Jahreskonferenz der Gaming-Plattform in Holland bekannt. Er betonte, dass die Verwaltung des Lizenzierungsprozesses im Rahmen des Fernglücksspielgesetzes in den kommenden zwei Jahren Priorität haben werde.

Das Fernglücksspielgesetz, das am 19. Februar 2019 von der Ersten Kammer verabschiedet wurde, legalisiert Online-Glücksspiele unter strengen Auflagen. Nach geltendem Recht ist es nicht möglich, eine Lizenz zum Anbieten von Online-Glücksspielen zu beantragen. Das wird sich mit dem neuen Gesetz ändern. Das Ministerium für Justiz und Sicherheit arbeitet derzeit an der Ausarbeitung des Gesetzes in sogenannten niedrigeren Verordnungen. Wenn das fertig ist, kann die Ksa Genehmigungsbedingungen erstellen.

Herr Jansen sagte: „Eine solche Operation verlangt einer Organisation von der Größe der Ksa viel ab.“ Aber wir werden alles tun, was in unserer Macht steht, um dies zu erreichen. Sollten wir es mit dem Stammpersonal nicht schaffen, werden wir externes Personal einstellen. ”

Ziel des Gesetzes ist es, ein sicheres und legales Online-Glücksspielangebot zu schaffen. Durch die Vergabe einer Lizenz an zuverlässige Unternehmen können Bedingungen festgelegt und gleichzeitig eine Aufsicht erfolgen. Der KSA werden per Gesetz zusätzliche Befugnisse eingeräumt, um gegen illegale Online-Angebote vorgehen zu können.

Herr Jansen: „Für die Ksa ist es wichtig zu wissen, mit wie vielen Genehmigungsanträgen wir in Zukunft rechnen können. Dadurch können wir alles richtig organisieren. Daran haben wir ein Interesse, aber das gilt auch für Unternehmen, die eine Genehmigung beantragen werden.“

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