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Interaktiv

Niederlande – Die niederländische Glücksspielbehörde geht gegen 15 Partnerseiten vor

By - 7. Dezember 2021


Die niederländische Glücksspielbehörde ergreift Strafmaßnahmen gegen 15 sogenannte Affiliates, die auf Websites für illegale Online-Glücksspiele geworben haben. Das ist verboten.

Insgesamt leitete das KSA 22 Ermittlungsverfahren ein. Dies führte zu 15 Websites, die tatsächlich gegen das Glücksspielgesetz verstießen. In 13 Fällen wurde bzw. wird eine Zwangsgeldverfügung verhängt. Die anderen beiden werden noch untersucht. In einigen Fällen wurde der Verstoß sofort gestoppt oder der Werbetreibende (auch „Affiliate“ genannt) wechselte zur Werbung für lizenzierte Glücksspielanbieter und stellte die Werbung für illegale Anbieter ein.

Durch die Anordnung eines Zwangsgeldes soll der Verstoß abgestellt werden. Das Ksa führt Nachprüfungen nach Auferlegung der Belastung durch. Stellt sich dann heraus, dass der Verstoß nicht abgestellt wurde, verfällt das verhängte Strafgeld. Dies bedeutet, dass das Strafgeld gezahlt werden muss

Das Anbieten von Glücksspielen ohne Lizenz ist verboten. Gleiches gilt für die Werbung für Glücksspiele, für die keine Lizenz besteht. Beim Affiliate-Marketing erhalten Websites Geld, wenn Sie sich zum Online-Glücksspiel durchklicken. Die Ksa führt regelmäßig Untersuchungen zu diesen Werbetreibenden durch.

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