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Gesetzgebung

Mexiko – Mexikos Glücksspielgesetz im Schnellverfahren

By - 1. Dezember 2014

Nach einer 40-minütigen Sitzung wurde Mexikos neues Bundesgesetz über Wetten und Lotterie in der Ausschussphase genehmigt.

Es wird der Leiter des Innenministeriums sein, der den Leiter eines neu geschaffenen Glücksspielausschusses namens Nationales Institut für Glücksspiel und Gewinnspiele (Instituto Nacional de Juegos y Sorteos) ernennt. Unterdessen behält das Innenministerium auch die Kontrolle über die Eröffnung und Schließung aller Casinos und anderer Glücksspieleinrichtungen, einschließlich Sportwettenzentren und Rennstrecken. Es wird auch für die Vor-Ort-Kontrollen aller Glücksspieleinrichtungen verantwortlich sein.

Am Mittwoch gab das Innenministerium bekannt, dass man sich darauf geeinigt habe, die Initiative bekannt zu machen und dass sie im Namen der Kommission dem Repräsentantenhaus vorgelegt werde. Insgesamt dauerte es nur zwei Stunden, bis sich die Ausschussmitglieder unter Vorsitz von Alejandro Moreno Cárdenas (Partei der Institutionellen Revolution) auf die Bedingungen des neuen Gesetzentwurfs einigten.

Das neue Gesetz wird die mexikanischen Glücksspielgesetze aus dem Jahr 1947 ersetzen und eine Reihe von Spielerschutzmaßnahmen umfassen, wie etwa den Schutz gefährdeter Gruppen vor Spielsucht und Werbebeschränkungen. Das neue Gesetz legt außerdem das Mindestalter für Glücksspiele in Casinos auf 21 Jahre fest.
Es werden außerdem hohe Geldstrafen gegen diejenigen verhängt, die gegen das Gesetz verstoßen, darunter zwei bis fünf Jahre Gefängnis für diejenigen, die illegale Glücksspieleinrichtungen betreiben, während hohe Geldstrafen auch gegen diejenigen Spieler verhängt werden, die wissentlich in illegalen Glücksspieleinrichtungen spielen Betrieb. In einer überraschenden Kehrtwende wird das neue Gesetz keine Mini-Casinos zulassen, die es den Betreibern erlaubt hätten, bis zu 30 Automaten pro Standort unterzubringen.

Entscheidend ist, dass das neue Gesetz auch den sogenannten „Umbrella“-Lizenzen ein Ende setzt, mit denen Betreiber eine Reihe von Spielautomaten und Sportwettbüros unter einer einzigen Lizenz betreiben konnten. Stattdessen wird jedem Casino bzw. jeder Glücksspieleinrichtung eine einzige Lizenz pro Glücksspieleinrichtung erteilt. Man geht davon aus, dass diejenigen Betreiber, die bereits über eine Betriebslizenz verfügen, gemäß den Bestimmungen des neuen Gesetzes neue Lizenzen beantragen müssen.

Der neue Gesetzentwurf markiert das Ende der Arbeit der Sonderkommission für Glücksspiele in der Abgeordnetenkammer. Seitdem der mit der Untersuchung der Glücksspielbranche beauftragte Ausschuss im Jahr 2013 seine erste Sitzung angetreten hat, nimmt die Stimmung für ein neues Glücksspielgesetz stetig zu. Das Gesetz könnte bereits in dieser Woche dem gesamten Repräsentantenhaus vorgelegt werden.

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