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Gesetzgebung

Mexiko – AIEJA plant nächste Schritte gegen das Slot-Verbot

By - 4. Dezember 2023

Der Präsident des Verbandes der Genehmigungsinhaber, Betreiber und Lieferanten der Unterhaltungs- und Glücksspielindustrie in Mexiko (AIEJA) hat sich Miguel Ángel Ochoa gegen das kürzlich von der Regierung verhängte Verbot von Spielautomaten ausgesprochen Präsident Andrés Manuel López Obrador.  

Ochoa sagte, dass die AIEJA an zwei Strategien arbeite, um dem Verbot entgegenzuwirken. Erstens die Vorlage von Rechtsbehelfen und zweitens die Förderung eines neuen Bundeswett- und Gewinnspielgesetzes.

„Im Moment geht es um zwei Maßnahmen: einerseits um die Frage des Schutzes; und die Frage der Förderung eines Bundesgesetzes über Wetten und Gewinnspiele“, sagte Ochoa. Nach Angaben der AIEJA macht das Zeitnischenverbot 85 % des Geschäfts der Branche aus.

Ochoa äußerte sich besorgt über die langfristigen Auswirkungen des Verbots, da es die Mehrheit der Casinos betreffen werde, deren Genehmigungen zwischen 2028 und 2033 auslaufen. Darüber hinaus werden ab 2038 keine Genehmigungen mehr verlängert.

Ochoa betonte die Überalterung des seit 1947 geltenden Gesetzes und äußerte die Absicht, an einem neuen Gesetzentwurf zu arbeiten, der die aktuelle Realität des Sektors widerspiegelt. Diese Diskussionen werden voraussichtlich ab Februar 2024, während der letzten Sitzungsperiode des aktuellen Kongresses, stattfinden.

Im November die Regierung des Präsidenten Andrés Manuel López Obrador  verbotene Spielautomaten in Casinos und anderen Glücksspieleinrichtungen. Die Reform gilt jedoch nicht rückwirkend, sodass Casinos sie weiterhin für die verbleibende Zeit ihrer Lizenz nutzen können. Diese Lizenzen dürfen nur eine maximale Gültigkeit von 15 Jahren haben. Nach Ablauf dieser Zeit können Lizenzen nicht mehr verlängert oder verlängert werden. Die erteilten, aber nicht umgesetzten Lizenzen werden nun annulliert.

Darüber hinaus werden keine neuen Casino-Lizenzen zugelassen, während Lizenzen für Wettzentren, einschließlich solcher auf Rennbahnen, Windhundbahnen und abgelegenen Wettzentren, nur eine Betriebserlaubnis für maximal 15 Jahre haben.

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