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Gesetzgebung

Deutschland – Niedersachsen verbietet erstmals Zahlungsdienstleistern

By - 17. Juni 2019

Das Niedersächsische Ministerium des Innern und für Sport hat einem großen, internationalen Zahlungsdienstleister erstmals die Teilnahme an Zahlungsvorgängen im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel in Deutschland untersagt. Dies erfolgte mit Wirkung für das gesamte Bundesgebiet.

Der niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagte: „Wir signalisieren unsere Absicht und gehen davon aus, dass dadurch auch Druck auf andere Zahlungsdienstleister ausgeübt wird, ihre Geschäftsprozesse im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel neu zu organisieren, sofern sie dies noch nicht getan haben.“ bereits."

Das Anbieten von Glücksspielen im Internet ist in Deutschland nach dem Landesglücksspielvertrag grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen gelten lediglich für den Vertrieb staatlicher Lotterieprodukte und im Bereich Sportwetten sowie aufgrund eines besonderen Landesgesetzes in Schleswig-Holstein. Bei Online-Casinospielen einschließlich Online-Poker hingegen ist die Veranstaltung und Vermittlung über das Internet verboten und ansonsten strafbar. Gleiches gilt für die sogenannten Zweitlotterien (Schwarze Lotterien), die nicht auf einem eigenen Spielplan oder einer eigenen Ziehung basieren und keine echten Lotterien sind, sondern nach deutschem Recht unzulässige Wetten auf die Ziehungsergebnisse in- oder ausländischer Lotterieanbieter.

„Online-Casinos“, fügte Herr Pistorius hinzu, „sind keine Trivialität. Sie sind nach dem Glücksspielstaatsvertrag verboten und auch strafbar. Mittlerweile bewegt es sich jedoch auf einen Milliarden-Euro-Markt zu. Betreiber sind in der Regel Unternehmen mit Sitz im Ausland, die außerhalb des Einflussbereichs der deutschen Behörden liegen.“

Das der Zahlungssperre zugrunde liegende unerlaubte Glücksspielangebot wurde bereits untersagt. Obwohl Gerichte das behördliche Vorgehen bestätigt haben, setzen die Glücksspielunternehmen ihre unerlaubten Angebote weiterhin aus dem Ausland fort, wo sie sich dem Zugriff deutscher Behörden weitgehend entziehen können. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat daher versucht, die beteiligten Zahlungsdienstleister zu bestrafen, um auf diese Weise die Umsetzung illegaler Angebote wirksam zu verhindern.

Minister Pistorius sagte: „Hier kommt den Zahlungsdienstleistern eine große Verantwortung zu. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel zu unterlassen. ”

Der Glücksspielstaatsvertrag enthält ein allgemeines Teilnahmeverbot, das sich unmittelbar an alle am Zahlungsverkehr mit unerlaubtem Glücksspiel Beteiligten richtet und zu entsprechenden eigenverantwortlichen Maßnahmen verpflichtet. Dahinter steckt die Idee, dass ein wesentlicher Bestandteil der für den Betrieb unerlaubten Glücksspiels notwendigen Infrastruktur entfällt und die Bekämpfung unerlaubten Glücksspiels nachhaltig erfolgreich sein könnte, wenn Zahlungsdienstleister gesetzeskonform handeln und solche Zahlungen nicht mehr leisten. Es bleibt dem Unternehmen selbst überlassen, welche Maßnahmen es ergreift, um der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.

Das Ministerium steht derzeit in Kontakt mit einer Reihe überwiegend ausländischer Unternehmen, bei denen festgestellt wurde, dass sie an illegalen Glücksspielzahlungen beteiligt sind. Einige dieser Unternehmen haben bereits reagiert und die Zahlungen ausgesetzt.

Minister Pistorius weiter: „Die erfolgreichen Maßnahmen einiger Zahlungsdienstleister zeigen, dass ein effektives Vorgehen durchaus möglich ist.“

Mit der nun erlassenen Untersagungsverfügung reagiert das Ministerium auf fehlende Maßnahmen des betroffenen Unternehmens trotz entsprechender Weisung. Weitere Verbotsanordnungen werden voraussichtlich folgen.

Der Markt für unerlaubte Online-Casinospiele und Zweitlotterien in Deutschland wächst stetig. Laut einer Schwarzmarktstudie im Auftrag der Glücksspielaufsicht wurden im Jahr 2.14 geschätzte Brutto-Glücksspieleinnahmen in Höhe von 2017 Mrd. Euro erwirtschaftet (ohne Berücksichtigung von Sportwetten). Dies entspricht einem Anteil am Gesamtmarkt von rund 15 Prozent.

Bildunterschrift: Niedersächsischer Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius

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