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Betreibernachrichten

Deutschland – Rechtsanwälte eröffnen Notfall-Hotline für Spielhallen in Baden-Württemberg

By - 28. Juni 2021

Anwälte, die in der Glücksspielbranche in Baden-Württemberg im Südwesten Deutschlands tätig sind, warnen davor, dass die Existenz von Hunderten von Spielhallenmitarbeitern und -geschäften am Rande einer Katastrophe steht, nachdem die vom Gesetzgeber verursachte unregulierte Situation im Land zunichte gemacht wurde.

Rechtsanwalt Mirko Benesch von Benesch & Partner Rechtsanwälte sagte: „Ab dem 30. Juni 2021 benötigen viele Spielhallenbetreiber in Baden-Württemberg für den Betrieb ihrer Spielhallen eine Glücksspiellizenz oder sogenannte Härtefallgenehmigungen.“ Auch wir haben die Anträge für unsere Mandanten bereits bei den zuständigen Behörden eingereicht. Für alle Betreiber, die noch keinen Antrag gestellt haben, ist es wichtig, sich schnellstmöglich um ihre Genehmigungen zu kümmern. Dies gilt auch für Betreiber, die seit 2017 keine Genehmigung erhalten haben oder aufgrund einer Ablehnung nur geduldet werden. Auch in diesen Konstellationen besteht oft dringender Handlungsbedarf.

Herr Benesch fügte hinzu: „Eine vorherrschende Ratlosigkeit im Umgang mit dem Spielhallenbetrieb wird vielerorts deutlich. In dieser Hinsicht hat der Staat in den letzten Jahren wertvolle Zeit für die Schaffung rechtsstaatlicher Verfahrensabläufe oder die Bereitstellung von Auswahlmechanismen für die Behörden vertan. Die Verunsicherung in den Behörden und das daraus resultierende teilweise chaotische Vorgehen wird durch Hinweise und Erlasse aus Ministeriumskreisen angeheizt.

„Wir stehen in engem Kontakt mit fast allen Stadt- und Landkreisen, die aufgrund der gesetzgeberischen Unterlassung bei der Erarbeitung eines neuen Landesglücksspielgesetzes oft offen zugeben, dass ihnen bei der Bearbeitung der Anträge keine Kriterien zur Verfügung stehen. Dort ist die Überforderung der Mitarbeiter offensichtlich. Noch weitere Stadt- und Landkreise haben sich unseren Vorschlägen für ein Verfahren angeschlossen, bei dem „Es ist viel wichtiger, jetzt zu handeln.“ ”

„In Baden-Württemberg werden Strafverfahren gegen Spielhallenbetriebe eingeleitet, die ohne Genehmigung geöffnet sind. Wir raten daher dringend davon ab, die Räumlichkeiten bei Ablauf der Genehmigung am 30 ohne schriftliche Genehmigung oder Abrechnungsfrist zu öffnen. Da dringender Handlungsbedarf besteht, stehen wir im regen Austausch mit den Behörden, um Lösungen auszuhandeln und eine Schließung zu verhindern. Angesichts des Zeitmangels und der desaströsen behördlichen Entscheidungslage im Land Baden-Württemberg haben wir unsere Notfall-Hotline für betroffene Betreiber geöffnet.“

Bildunterschrift: Storm Casino in Aschaffenburg

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