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Gesetzgebung

Deutschland – DAW-Vorstandssprecher drängt auf qualitative Regulierung kommerzieller Slots

By - 11. April 2021

Das Saarland will den Glücksspielstaatsvertrag im Jahr 2021 ratifizieren. Der Landtag hatte den Gesetzentwurf bereits im Februar in erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Dieser hielt am 7. April eine mündliche Anhörung ab, zu der der Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft eV (DAW) eingeladen war. Die DAW wurde durch ihren Vorstandssprecher Georg Stecker vertreten. Der Dachverband DAW hatte seine Position bereits vorab gemeinsam mit dem Automaten-Verband-Saar e.V. (AVS) in einer schriftlichen Stellungnahme dargelegt.

Herr Stecker sagte: „Es ist richtig, dass der Glücksspielstaatsvertrag 2021 erstmals den gesamten Glücksspielmarkt regelt.“ Letztlich wird die längst bestehende Lebenswirklichkeit der Menschen erkannt und ein wichtiger Schritt zur Eindämmung des Schwarzmarktes im Internet gesetzt. Der Erfolg der Regulierung hängt entscheidend von der Kontrolle ab. Wir brauchen umgehend eine funktionierende Aufsicht, damit weder der Jugend- und Spielerschutz noch die gesetzlichen Anbieter, allen voran die Anbieter kommerzieller Automatenspiele, geschädigt werden.“

„Der bisher gewählte quantitative Regulierungsansatz erweist sich erneut als antiquiert und inkonsistent“, so Stecker. „Vor diesem Hintergrund begrüßt die Automatenbranche, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag erstmals qualitative Kriterien für die Regulierung gewerblicher Automatenspiele vorsieht. Zur Verwirklichung von Belangen des Jugend- und Spielerschutzes, die die Spielhalle selbst, ihren Betreiber und das Personal vor Ort betreffen, sind nur solche Kriterien geeignet. Kontraproduktiv seien hingegen Mindestabstandsvorgaben und das Verbot von Mehrfachkonzessionen. „Der Rückgang legaler Angebote führt nachweislich zu einer Zunahme illegaler Angebote“, erläuterte Herr Stecker. „Wir brauchen ein ausreichendes und attraktives Rechtsangebot.“

„Diese Zusammenhänge müssen bei der Regulierung von Spielhallen im Saarland berücksichtigt werden“, so Herr Stecker. „Machen Sie die Qualität des Angebots zum Dreh- und Angelpunkt der Regelung“, forderte er und forderte das Saarland dazu auf, Mehrfachkonzessionen mit bis zu drei Spielhallen für einen begrenzten Zeitraum zu erhalten, wenn diese bestimmte hohe Qualitätskriterien erfüllen. „Darüber hinaus sollten Mindestabstände in Spielhallen unterschritten werden dürfen, sofern sie nachweislich anspruchsvollen qualitativen Kriterien genügen.“

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