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Betreibernachrichten

Frankreich – Vorschriften für Kreuzfahrt- und Fährkasinos neu definiert

By - 15 Mai 2017

Am 1. Juli 2017 tritt ein im Amtsblatt veröffentlichtes neues Dekret über Kasinos an Bord von Handelsschiffen, die französische Passagiere befördern, in Kraft. Das Dekret regelt die Betriebsbedingungen für Kasinos an Bord von Handelsschiffen unter französischer Flagge, unabhängig von deren Betriebsbedingungen Registrierungsregister und an Bord installierte Casinos. Schiffe, die auf einer regulären innergemeinschaftlichen Route verkehren, wie zum Beispiel Fähren, dürfen bis zu 15 Spielautomaten betreiben. Schiffe, die in internationalen Gewässern operieren, können zusätzlich zu den traditionellen Tischspielen auch Spiele anbieten.

Anträge auf Genehmigung für den Betrieb von Spielen sind an den französischen Innenminister zu richten. Der Betriebsvertrag zwischen Schiffseigner und Casinobetreiber beträgt maximal 15 Jahre. Schließlich muss auch das Personal vom Innenministerium genehmigt werden, wobei der Kontrollplatz am Eingang zum Spielbereich mit dem des Kassierers kombiniert werden kann.

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