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SPORTWETTEN

Frankreich – ANJ warnt Sportwettenanbieter vor Wettverweigerung

By - 28 Oktober 2021

Die National Gaming Authority (ANJ) hat Sportwettenbetreiber gewarnt, dass sie nach Beschwerden beim Glücksspielvermittler sowie bei der National Gaming Authority legitime Gründe benötigen, um die Registrierung von Wetten ganz oder teilweise abzulehnen.

Das Phänomen der Weigerung, die Wetten bestimmter Spieler ganz oder teilweise zu registrieren, betrifft hauptsächlich Online-Sportwettenquoten. Die Entwicklung dieser Praxis, die zu zahlreichen Anfragen des Spielevermittlers geführt hat, was 17 Prozent der Empfehlungen entspricht, hat die ANJ gezwungen, über ihre Rechtmäßigkeit zu entscheiden, um den Schutz des Spielers zu stärken.


Die Behörde erklärte: „Jeder Betreiber, der der Öffentlichkeit Online-Sportwetten zu Quoten anbietet, kann die Wetten von Spielern, die dieses Angebot annehmen, nicht ablehnen oder einschränken, es sei denn, sie haben einen berechtigten Grund.“ Diese Praxis stellt wahrscheinlich eine Verweigerung der Erbringung einer Dienstleistung für einen Verbraucher dar, die verboten ist und mit einer Straftat fünfter Klasse geahndet wird. Auch die Weigerung, einem Verbraucher eine Dienstleistung zu erbringen, ist Ausdruck einer unlauteren Geschäftspraxis. Einem Betreiber, der eine Wette öffentlich anbietet und sich aus einem unzulässigen Grund weigert, die Wetteinsätze eines Wettenden zu registrieren, könnte je nach den Umständen auch die genannte betrügerische Geschäftspraxis vorgeworfen werden.

„Der Betreiber kann jedoch aus legitimen Gründen die Wetten eines Spielers ablehnen oder einschränken. Solche berechtigten Gründe können in folgenden Fällen vorliegen: Verhinderung übermäßigen oder pathologischen Glücksspiels und Glücksspiels durch Minderjährige; die Bekämpfung von Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; das finanzielle Risiko des Betreibers, der die Annahme von Wetten über ein von ihm festgelegtes Einsatzlimit hinaus verweigern kann, sofern alle Wettenden gleich behandelt werden. „
„In jedem Fall“, fügte die ANJ hinzu, „muss der Betreiber nachweisen, dass der legitime Grund für die Ablehnung der Wette des Spielers tatsächlich vorliegt.“ Die Legitimität der Ablehnung wird abhängig von der Situation jedes einzelnen Spielers beurteilt. Betreiber, die an solchen Praktiken der Wetteinschränkung festhalten, ohne dafür einen legitimen Grund zu rechtfertigen, setzen sich der Einleitung eines Verfahrens vor der Sanktionskommission der National Gaming Authority aus.“

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