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Tschechische Republik – Änderungen des Spielautomaten- und Lotteriegesetzes

By - 20 Mai 2014

Die Regierung der Tschechischen Republik hat der Europäischen Kommission einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes Nr. 202/1990 über Lotterien und andere ähnliche Spiele (das Lotterien, Sportwetten, Pferderennenwetten, Bingo, Spielautomaten und Casinos umfasst) mitgeteilt. Das Gesetz legt die Höchstbeträge und den höchsten Gewinn pro Spiel fest und weitet die Regelung von Spielautomaten auf andere Spielgeräte in Casinos aus. Das Lotteriegesetz legt den Einsatzbetrag bei einem Spiel fest (2 CZK-5 CZK in den Spielhallen und 50 CZK in den Casinos), den höchsten Gewinn pro Spiel (300 CZK-750 CZK in den Spielhallen und 50,000 CZK in den Casinos), den höchsten stündlichen Verlust (1,000 CZK- 2,000 CZK in Spielhallen und 10,000 CZK im Casino).

Die oben genannten Beschränkungen gelten nur für Spielautomaten und gelten nicht für andere technische Spielgeräte. Zusätzlich zu den oben vorgeschlagenen Änderungen müssen die Bestimmungen zu den technischen Spielgeräten in Bezug auf die Obergrenzen des Rückzahlungsprozentsatzes sowie die Grenzen zur Bestimmung der höchsten kumulierten Gewinne in Bezug auf verbundene Spielgeräte in Spielhallen (10,000 CZK) und Casinos (100,000 CZK) angewendet werden. . Darüber hinaus sieht der Entwurf eine Änderung der Genehmigungsfrist für technische Spielgeräte auf ein Jahr vor. Die Stillhaltefrist endet am 24. Juli 2014.

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