[bsa_pro_ad_space id=1 link=same] [bsa_pro_ad_space id=2]

Zum Inhalt springen

Betreibernachrichten

Australien – Crown wird am 28. Dezember in Barangaroo mit vorläufiger Lizenz eröffnet

By - 16. Dezember 2020

Crown schließt nun seine Voreröffnungsaktivitäten ab und geht davon aus, dass das Crown Sydney ab dem 28. Dezember 2020 nach und nach mit dem Non-Gaming-Betrieb beginnen wird, nachdem die NSW Independent Liquor & Gaming Authority eine vorläufige Spirituosenlizenz für das Barangaroo Casino genehmigt hat.

Crown sagte: „Die Spirituosenlizenz wurde für den Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis zum 30. April 2021 erteilt. Crown muss für den Zeitraum ab dem 1. Mai 2021 erneut eine Spirituosenlizenz beantragen, damit die ILGA etwaige Eignungsbedenken berücksichtigen kann.“ sich aus der ILGA-Untersuchung ergeben, bevor über eine Verlängerung der Spirituosenlizenz entschieden wird.“

Der Vorsitzende der ILGA, Philip Crawford, sagte, die Behörde erwäge zwei weitere Lizenzen für Spirituosen für andere Nicht-Gaming-Bereiche des Casinos, wobei eine endgültige Entscheidung innerhalb der Woche erwartet werde.

IGLA erklärte: „Die erteilte Lizenz wird es Crown ermöglichen, im Crown Sydney Resort, das mehrere Barbereiche umfasst, Alkohol auszuschenken. Die noch zu klärenden zusätzlichen Lizenzanträge gelten für zwei Restaurants im Crown Sydney. Letzten Monat entschied sich die ILGA gegen die Genehmigung einer Reihe regulatorischer Punkte im Zusammenhang mit den Glücksspielaktivitäten des Casinos vor der Veröffentlichung der Ergebnisse der Bergin-Untersuchung im Februar 2021. Damals stimmte die ILGA zu, mit Crown Resorts zusammenzuarbeiten, um die Eröffnung aller Nicht-Casinos in diesem Monat zu ermöglichen. Spielbereiche einschließlich Unterkünfte, Restaurants, Bars und Unterhaltungsbereiche. Die Position der ILGA zum Glücksspielbetrieb von Crown Sydney hat sich nicht geändert.

„Die erteilte Lizenz wurde auf vorläufiger Basis erteilt, mit einem Enddatum am 30. April 2021. Dies wird es der ILGA ermöglichen, etwaige Eignungsbedenken, die sich aus der Bergin-Untersuchung ergeben, nach der Übermittlung des Berichts, der Anfang nächsten Jahres fällig ist, zu prüfen, bevor sie eine Genehmigung erteilt weitere Entscheidung über eine Verlängerung der Lizenz.“

Via
Link kopieren