SPA erlässt Verordnung, die Maßnahmen gegen illegale Online-Glücksspielanbieter vorschreibt
Das Sekretariat für Preise und Wetten des Finanzministeriums (SPA-MF) hat am Freitag (21. März) eine Verordnung veröffentlicht, die darlegt, wie Finanzinstitute (FIs) und Zahlungsinstitute (PIs) sowie Zahlungsanbieter im Hinblick auf illegale Wettunternehmen mit festen Quoten vorgehen müssen.
Gemäß Artikel 21 des Gesetzes 14.790 dürfen Finanzinstitute, Privatinstitute und Zahlungsanbieter keine Transaktionskonten für illegale Betreiber führen oder Einzahlungen und Gewinnauszahlungen durchführen. Transaktionskonten sind Konten, die Geld von Wettenden und Gewinne enthalten.
Die neue Verordnung sieht außerdem eine 24-Stunden-Frist für FIs, PIs und Zahlungsanbieter vor, um der SPA verdächtige Fälle von Unternehmen, die illegale Wetten mit festen Quoten anbieten, zu melden. In der Meldung müssen sie erklären, warum sie den Fall für verdächtig halten, und die CNPJ Nummer (Nationales Register juristischer Personen) und Firmenname des Unternehmens.
Regis Dudena, der Sekretär für Preise und Wetten im Finanzministerium, wies darauf hin, dass die SPA im Februar bereits 22 Benachrichtigungen an Finanz- und Zahlungsinstitute verschickt habe, in denen davor gewarnt wurde, dass diese von illegalen Wettanbietern missbraucht würden. „Diese neue Maßnahme wird zusammen mit der Abschaltung illegaler Websites und Anzeigen eine entscheidende Verstärkung im Kampf gegen diejenigen sein, die ohne Genehmigung operieren wollen, und zum Schutz der Wettenden, da sie darauf abzielt, zu verhindern, dass diese Websites, die die Wirtschaft und die finanzielle Stabilität von Einzelpersonen gefährden, finanzielle Mittel erhalten, und so den illegalen Machenschaften noch mehr Einhalt zu gebieten“, betonte der Sekretär.
Laut einer Pressemitteilung des Finanzministeriums heben die Verpflichtungen der neuen Verordnung bestehende Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Massenvernichtungswaffen nicht auf; diese bleiben weiterhin gültig. Verordnung SPA/MF Nr. 566 legt fest, dass Institutionen und Zahlungsdienstleister, die gegen diese Vorschriften verstoßen, überwacht und im Erfolgsfall mit Sanktionen belegt werden können. Gemäß der geltenden Regelung dürfen staatlich zugelassene Wettanbieter mit festen Quoten ihre Dienste nur noch über Websites mit der Endung „.bet.br“ anbieten.
